Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung: Wenn Sie als Pflichtversicherter gelten, stellt Ihr Arbeitnehmeranteil an der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Ihre Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung dar. Mit bezahlten Basisbeträgen für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder steuerlich zu berücksichtigende Kinder werden im selben Umfang wie die Eigenen behandelt.

 

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