Übrige Versicherungsbeiträge: Zu den steuerlich geförderten übrigen Versicherungen gehören Krankenversicherungen, soweit es sich nicht um Basiskrankenversicherungen handelt, Pflegeversicherungen, Unfallversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Risikolebensversicherungen und Rentenversicherungen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden.

 

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