Beteiligungen: Wer Einkünfte nicht selbst erzielt sondern aus einer Gesellschaft oder einer Gemeinschaft, hat Beteiligungen. Solche Einkünfte gelangen nicht direkt in die eigene Steuererklärung. Sie werden erst für die Gesellschaft oder Gemeinschaft gemeinsam errechnet und folglich den einzelnen Gesellschaftern zugeteilt.

 

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