Anteile an Steuerbegünstigungen: Häuser oder Eigentumswohnungen, müssen nicht einer einzigen Person gehören. Damit ist nicht das gemeinsame Eigentum eines Ehepaares gemeint sondern eine Eigentumsaufteilung mit fremden Dritten. Grundsätzlich kann jeder betroffene Steuerpflichtige Steuerbegünstigungen für selbstgenutztes Wohneigentum in Anspruch nehmen.

 

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