Sonstige Angaben und Anträge: Wer im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Wer aber diese Kriterien nicht erfüllt, jedoch inländische Einkünfte bezieht, kann auf Antrag als einkommensteuerrechtlich unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden.

 

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