Freistellungsaufträge für Kapitalvermögen
Freistellungsaufträge für Kapitalvermögen: Mit dem Freistellungsauftrag erteilen Sie Ihrer Bank den Auftrag, von Kapitalerträgen bis zur Höhe des Ihnen zustehenden Sparer- Pauschbetrages keinen Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen.
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