Arbeitszimmer

Aufwendungen für ein Arbeitszimmer können Sie steuerlich mit bis 1.250 EUR absetzen. Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer können nach einem aktuellen Urteil auch von der Steuer abgesetzt werden, wenn das Zimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellt. (Bundesverfassungsgericht, 2 BvL 13/09)