Jahressteuerbescheinigung
Als Jahressteuerbescheinigung bezeichnet man die zusammengefasste jährliche Steuerbescheinigung eines inländischen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituts für seine Kunden.
Im Rahmen der Einführung der Abgeltungssteuer ist diese Jahresbescheinigung ab dem Jahr 2009 entfallen, da die Banken die Abgaben sofort an der Quelle abziehen und die Erträge in der Regel nicht mehr in die Steuererklärung eingetragen werden müssen.
Die Jahresbescheinigung war nach Ansicht der Bundesregierung entbehrlich, da die für die Steuer-Veranlagung erforderlichen Daten in der neu gestalteten Kapitalertragsteuer-Bescheinigung enthalten sind.



