Umzugskosten
Als Umzugskosten können Sie beispielsweise steuerlich geltend machen:
- Transportkosten (Spedition, Leihwagen, Helferlöhne, Umzugskartons),
- Reisekosten am Umzugstag sowie zum Besichtigen von Wohnungen,
- Maklergebühren zur Erlangung der neuen Wohnung.
Die gleichen Regelungen gelten auch für den Rückumzug, wenn Sie die doppelte Haushaltsführung beenden.



