Fortbildung
Wenn Sie auf eigene Rechnung Know-how erwerben, unterstützt Sie der Staat dabei mit Steuervorteilen.
Sie können Fortbildungskosten steuerlich in voller Höhe absetzen, wenn Sie
- sich in einem bisher ausgeübten Beruf fortbilden, Ihre Kenntnisse erweitern oder Ihre bisherige Stellung durch die Maßnahme festigen möchten.
- bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, einen neuen Beruf erlernen und später in diesem Beruf aktiv sein möchten; es spielt dabei keine Rolle, ob Sie einen ganz anderen Beruf erlernen möchten.
- im Moment nicht berufstätig sind und sich weiterbilden; entscheidend ist, dass Sie den Wiedereinstieg in das Berufsleben planen und nach Beendigung der Maßnahme dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
- sich umschulen lassen.
- nach einem ersten Berufsabschluss studieren.
- ein Zweitstudium absolvieren und die Kenntnisse daraus beruflich verwerten möchten.
- sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden und steuerpflichtigen Arbeitslohn beziehen.



