Fahrt zur Arbeit
Fahrten zur Arbieit werden mit der sogenannten "Pendlerpauschale" oder auch "Entfernungspauschale" steuerlich berücksichtigt.
Für jeden Kilometer gibt es 30 Cent – die gibt’s allerdings nur für die Fahrt zur Arbeit. Der Weg zurück nach Hause ist sozusagen "Privatvergnügen".
Weitere Informationen dazu finden Sie unter "Pendlerpauschale".



