Eine Ferienwohnung am Chiemsee. Oder in der Oberlausitz. Ist das auch einer Ihrer heimlichen Wünsche? Nach dem Sommerurlaub überlegen sich viele Deutsche sich eine Ferienimmobilie zuzulegen.

Sofern das Domizil nur für die eigene Nutzung oder kostenlos für Verwandte und Freunde zur Verfügung stehen soll, ist beim heimischen Finanzamt mangels steuerpflichtiger Einkünfte nichts zu veranlassen. Dafür kann auch keine Rendite erzielt werden.
Besser sieht es aus, wenn die Wohnung auch an andere Urlauber vermietet wird und die Eigenbelegung nur zwischendurch oder zunächst einmal überhaupt nicht erfolgt. Sofern eine solche Immobilie ordentliche Erträge abwerfen soll, sollte eine Region ausgewählt werden, die beispielsweise Schnee im Winter und Bergwandern von Frühjahr bis Herbst bietet und das Domizil in der Ferne sogar mehrfach im Jahr nutzbar macht. Auf Grund der Doppelsaison wird der Erwerb rentierlich über die dauerhaft mögliche Vermietung an Schnee- und Sonnenfans finanziert und an den Verlusten in der Investitionsphase beteiligt sich das Finanzamt.
Generell lässt sich ein Trend hin zum deutschen Immobilienmarkt erkennen, zumal viele Regionen wie Harz, Sauerland und Bayerischer Wald günstig sind. Hier sind keine großen Anfahrtswege oder lästige Klimaumstellungen notwendig, sodass ein Besuch übers Wochenende möglich wird.
Lukrativ erscheinen aufgrund der Finanzkrise auch wieder Immobilienpreise im Ausland, die zuvor drastisch gestiegen waren und zu einer deutlichen Überbewertung geführt hatten. Aufgrund des abrupten Preissturzes und reihenweise Zwangsversteigerungen drängt verstärkt Angebot auf den Markt, sodass etwa in Spanien oder Florida durchaus ein Schnäppchen zu erzielen ist.
Nicht außer Acht gelassen werden dürfen hierbei die steuerlichen Regeln, die sich insbesondere in Bezug aufs Ausland in jüngster Zeit deutlich verändert haben. Nachfolgend zehn Besonderheiten als Hilfe für das Investment in Ferienwohnungen.
Verluste helfen Steuern zu sparenFinanzbeamte dürfen auch bei beständigen Verlusten nicht danach fragen, ob das Feriendomizil irgendwann einmal Überschüsse abwirft. In mehreren Urteilen hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Finanzämter in ihre Schranken verwiesen, wenn es um Immobilien in den Bergen oder an der See geht (zum Beispiel Az. IX R 15/06 und IX R 48/06). Bei vermieteten Ferienwohnungen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Eigentümer schwarze Zahlen erwirtschaften wollen. Das Thema Liebhaberei ist daher auch bei üppigen roten Zahlen tabu, sodass auch hohe Schuldzinsen, Wohnungsabschreibung und laufende Kosten ohne entsprechend hohe Einnahmen zählen.
Wichtig
Diese positive Einordnung teilt auch die Finanzverwaltung. In einem Schreiben vom 16.6.2009 weist die Oberfinanzdirektion Koblenz (Az. S 2118 A - St 33 3) darauf hin, dass bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereit gehaltenen Ferienwohnung grundsätzlich ohne weitere Prüfung von der Einkunftserzielungsabsicht des Vermieters auszugehen ist. Das gilt auch für negative ausländische Mieteinkünfte.
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