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Meinung
Keine Zusammenveranlagung

Ganz schön gewitzt, unser Herr Vizekanzler. Doch mit mehr Netto vom Brutto wird's für ihn wohl nix... Noch nix.

meing_foto_schmitzMit dem Segen des Bonner Oberbürgermeisters Jürgen Nimptsch hat Mitte September 2010 der Bundesaußenminister Guido Westerwelle (48) "Ja" gesagt: Zu seinem Lebensgefährten Michael Mronz (43). Denn die beiden haben geheiratet. Oder besser gesagt: Sie sind eine "eingetragene Lebenspartnerschaft" eingegangen.

Diese ehe-ähnliche Gemeinschaft der "eingetragenen Lebenspartnerschaft" gibt es seit einigen Jahren in Deutschland. Anfangs von einigen Unbeteiligten vielleicht belächelt, wurde in den letzten Jahren Schritt für Schritt diese Gemeinschaft der Ehe gleichgestellt. Doch es ist noch ein weiter Weg bis zur wirklichen Gleichstellung zur Ehe.

Aber Moment mal: Hat es unser Vizekanzler nicht faustdick hinter den Ohren? Hat er auch diesmal vielleicht einen Coup gelandet - in weiser Voraussicht? Er, der Kämpfer für mehr Netto vom Brutto....?

Noch ist ganz besonders im Steuerrecht die eingetragene Lebenspartnerschaft gegenüber der Ehe im Nachteil. Elementarer Punkt: Für die eingetragenen Lebenspartnerschaften gibt es nicht den besonderen "Splittingtarif", der nur für Eheleute gilt. Das hat im Frühjahr 2010 auch das Finanzgericht Niedersachsen bestätigt: Denn "Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind vom Wortlaut der maßgeblichen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes nicht erfasst". Also ist derzeit dieser "Vorteil" für Eheleute verfassungsgemäß (Finanzgericht Niedersachsen vom 28.4.2010, Az. 2 K 380/09).

Weiter noch: Aber auch eine entsprechende Anwendung der Steuer-Vorschrift für Lebenspartner ist nicht möglich. Denn es fehlt an der "hierfür erforderlichen unbewussten Regelungslücke". So die Finanzrichter. Fazit: Guido Westerwelle und Michael Mronz werden weiterhin einzeln per Einkommensteuer-Grundtarif besteuert. Also keine Steuerklassen 3/5, kein Splittingtarif...

Aber Moment - wie hieß das noch: Es gibt derzeit "keine unbewusste Regelungslücke" in Sachen Splittingtarif für Lebenspartner. Heißt also, dass wenn es eine "bewusste Regelung" des Gesetzgebers gibt, dass dann auch Lebenspartner bei der Einkommensteuer zusammen veranlagt werden können - dann gibt's für die auch den Splittingtarif!

Na, dann warten wir mal auf das nächste Steueränderungspaket... Vielleicht steckt da ja eine weitere Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften mit drin. Und dann hat Herr Westerwelle doch noch Recht mit seinem "Mehr Netto vom Brutto"... Da bleibt ja nur mit "Hannibal" John Smith zu sagen: "Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert".

Ihr

meing_uschrift_schmitz

Peter Schmitz

Kommentare (4)
  • Egon Braun  - Wo ist der Clou?
    Lieber Herr Schmitz,

    was wollen Sie mit dem Bezug auf unseren Außenminister eigentlich sagen? Selbst wenn im nächsten "Steueränderungspaket" der Splittingtarif für Homo-Ehen enthalten sein sollte, bringt ihm das kein "Mehr Netto vom Brutto". Man darf wohl annehmen, dass sein Partner, Herr Mronz, selber ein beträchtliches Einkommen hat, sodass der Splittingtarif dann nicht zu einem Steuervorteil führt. Selbst wenn beide auf Lohnsteuerkarte arbeiten, bleibt für beide dann die Steuerklassenkombination IV / IV - und das ist ziemlich dasselbe wie I / I.
  • Peter Schmitz  - Splitting-Vorteil
    Hallo Herr Braun,

    vielen Dank für Ihren Kommentar und Ihren Hinweis.

    Der Beitrag war mehr als "Glosse" gedacht, da ja Herr Westerwelle stets für Steuersenkung und "Mehr Netto vom Brutto" eintritt. Und da mir im Abstand von wenigen Tagen die Meldung über seine Lebenspartnerschaft und das Urteil des Finanzgerichtes über den Tisch gingen - da kam mir der Gedanke in den Kopf...

    Sie haben natürlich Recht - wenn beide Partner verdienen, dann führt der Splittingtarif in der von Ihnen geschilderten Konstellation nicht per se zu einem Steuervorteil. Jedoch ist die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft im Steuerrecht sicher ein Thema für den Gesetzgeber in den nächsten Jahren. Und dann wird's für Lebenspartner vielleicht Steuervorteile durch den Splittingtarif geben. Wenn auch dadurch dann kein Steuervorteil für Guido Westerwelle und Herrn Mronz rausspringt...

    Aber vielleicht steigt ja zumindest die Lobby für die Lebenspartnerschaften, die steuerliche Gleichstellung zu forcieren.

  • Klaus Meyer  - Aber !
    Einen Splittingvorteil gibt es nur, wenn die Einkommen der Steuerpflichtigen unterschiedlich hoch sind. Ohne es zu wissen würde ich an dieser Stelle unterstellen, dass sowohl Herr Westerwelle, als auch sein Lebenspartner ein zVE von über 250.000 € haben. Und dann ist der Splittingvorteil? Gleich Null!
  • Dirk Rott  - Ehegattensplitting nicht mit Wahl der Steuerklasse
    Wie bereits geschildert, führt die Wahl der Steuerklasse nicht zu einem Steuervorteil. Auch nicht bei Heteroehen mit "normalem" Einkommen. Die Wahl der Steuerklasse führt lediglich zu einem eventuell niedrigeren Lohnsteuerabzug und damit zu "mehr Netto" im Monat. Auf das Jahr betrachtet, bemisst sich die Steuer nach dem zu versteuernden Einkommen, auf das dann der Steuertarif angewandt wird. Und hier gibt es keine Steuerklassen mehr.
    ABER: Bei Wahl der Zusammenveranlagung (-->Ehegattensplitting gem § 32a Abs. 5 EStG) ergibt sich sehr wohl ein Steuervorteil. Denn demnach wird das zu versteuernde Einkommen beider Ehegatten zusammengerechnet, durch zwei geteilt (gesplittet), darauf den Steuertarif angewandt und die so ermittelte Einkommensteuer dann mal zwei genommen. Durch dieses Verfahren profitiert man in Deutschland von dem progressiven Steuertarif und muss im Ergebnis weniger Steuern zahlen als bei getrennter Veranlagung.
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