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Ende Mai 2010 haben sich die Finanzminster der Länder wieder einmal mit dem Thema "Steuervereinfachung" befasst. 13 Maßnahmen stehen auf der Wunschliste - aber was wird wirklich daraus?

Das deutsche Steuerrecht -  es wird immer wieder von Bürgerinnen und Bürgern und von den Experten in vielen Bereichen als deutlich zu kompliziert empfunden. Die Landesfinanzministerien sehen daher in der grundlegenden Vereinfachung des Steuerrechts und in der Modernisierung ihrer Steuerverwaltung ein zentrales Aufgabenfeld.

Die Diskussion um Steuervereinfachung ist in Deutschland nahezu so alt wie das Steuerrecht selbst. Prominente Verfechter kommen - und verschwinden nach einiger Zeit wieder in der Versenkung. Professer Kirchhoff, Friedrich Merz... und wie sie alle heißen und hießen.

Aber das Thema "Steuervereinfachung" ist beileibe nicht trivial. Denn wer das deutsche Steuerrecht grundlegend vereinfachen will, der braucht Mut. Und valide Kalkulationen, wie sich diese Vereinfachung auf den Staatshaushalt auswirkt. Und dabei ist nicht nur der Bundeshaushalt, sondern auch die Finanzlage der Länder und Kommunen tangiert.

Aber nicht nur Mut ist gefragt - sondern auch finanzieller Spielraum. Denn die Effekte von weitreichenden Vereinfachungen bis hin zum Systemwechsel im Steuerrecht zu berechnen und eine solche Umstellung über die Zeit hin umzusetzen, das birgt viele Unwägbarkeiten. Und um diese abzufangen, braucht es Spielraum in den öffentlichen Haushalten. Und wenn es zur Zeit etwas nicht gibt, dann ist es genau das.

Daher legen die Finanzminister der Länder bei Ihren aktuellen Vorschlägen hohen Wert auf möglichst aufkommensneutrale Vereinfachungspläne. Denn allen Beteuerungen aus der Ecke der FDP zum Trotz: Für Steuersenkungen ist einfach kein Geld da.

13 Maßnahmen zur Vereinfachung auf der Liste

Die Länder haben insgesamt 13 konkrete Maßnahmen identifiziert, die kurzfristig umsetzbar sein sollen. Die wichtigsten sind:

  • Pendlerpauschale: Entweder Begrenzung auf EUR 4.500 im Jahr, oder Wahlrecht zwischen Entfernungspauschale und Kosten für öffentliche Verkehrsmittel
  • Abgeltungssteuer: Vereinfachungen für Folgeberechnungen bei Spendenabzug und außergewöhnlichen Belastungen (z.B. Krankheitskosten)
  • Kinderbetreuung: Vereinfachung bei den persönlichen Voraussetzungen und der Art des Abzugs
  • Ehepaare: Wegfall der besonderen Veranlagung im Jahr der Heirat, Vereinfachungen beim Wahlrecht zwischen Zusammenveranlagung und getrennter Veranlagung
  • Kindergeld und Kinderfreibetrag: Kein Einkünfteprüfung mehr bei volljähigen Kindern
  • Behinderte: Höhere Abzugspauschalen und Abschaffung komplizierter Einzelnachweise.

 

Und wie geht es weiter?

Die Finanzminister der Länder gehen jetzt davon aus, dass der Bundesminister der Finanzen ihre Vorschläge umgehend im Rahmen einer Gesetzgebungsmaßnahme zur Steuervereinfachung berücksichtigen wird. Wir werden sehen, was wann wie umgesetzt wird. Und ob es wirklich mal wieder "einfacher" wird...

Ihr

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 Peter Schmitz

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