Twitter
Startseite > Steuer-News > In der Diskussion > Elektronische Lohnsteuerkarte
In der Diskussion
Jetzt wieder verschoben

Lange und ausführlich haben wir uns von der alten Lohnsteuerkarte aus Pappe verabschiedet. Sie sollte den Weg freimachen für eine zukunftsträchtigere Version. Erst sollte sie 2011 kommen, dann 2012 und jetzt wird es 2013. Der Starttermin für die neue elektronische Lohnsteuerkarte wurde jetzt nochmal um ein Jahr verschoben.

lohnsteuerkarte_1Am 1. Dezember haben dies die Finanzminister der Länder und des Bundes beschlossen. Grund: technische Probleme. Inzwischen hört sich das ja sehr vertraut an, denn bei der Einführung von ELSTER und der Steuer-Identifikationsnummer war es genauso.

Jetzt bleibt uns die farbige Steuerkarte aus Karton also noch ein Jahr länger erhalten.

Was bedeutet das konkret?

Neuer Arbeitsplatz: Wer seinen Arbeitsplatz wechselt, muss nicht nur die alte Lohnsteuerkarte beim letzten Arbeitgeber besorgen, sondern auch einen Ausdruck der beim Finanzamt gespeicherten Daten. Am besten Sie kontrollieren auch die beim Finanzamt gespeicherten Daten, da diese inwischen fehlerhaft sein können.

Familienstand: Da die alte Lohnsteuerkarte schon zwei Jahre beim Arbeitgeber liegt, sollten Sie prüfen, ob Ihre Daten auch richtig angekommen sind.

Kinder: Das gleiche gilt bei der Geburt eines Kindes.

Freibträge: Auch die können Sie sich geändert haben.

Tipp: Fragen Sie auf jeden Fall bei Ihrem zuständigen Finanzamt und Ihrem Arbeitgeber nach, welche Daten für Sie hinterlegt sind.
Bewertung
( 145 Bewertungen )Klicken Sie auf die Sterne, um den Artikel zu bewerten.
Kommentare (2)
  • Karsten Tinnefeld  - Karton tragen erforderlich?
    Wir haben auf Basis der Elstam-Schreiben bereits einen Lohnsteuerermäßigungsantrag gestellt.

    Müssen wir jetzt doch wieder die dämliche Pappe durch die Gegend tragen, oder bekommt die Finanzverwaltung das auch so hin, die drei Merkmale auf einen wirksamen Zettel zu drucken?
  • Daniel Rother  - Zettel wird auch reichen
    siehe hierzu die Information des BMF auf der Webseite (http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_54/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/20111202-Die-elektronische-Lohnsteuerkarte-startet-spaeter.html?__nnn=true) unter dem Punkt "Wie wird der Arbeitgeber über Änderungen ab 2012 informiert?"
Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich, um Kommentare zu schreiben.
zum Login