Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages tagte am 24.10.nicht öffentlich zum Thema erstmalige Berufsausbildung und den Werbungskostenabzug dieser Ausgaben. Der Bundesfinanzhof ist der Auffassung, dass die Abzugsfähigkeit von Berufsausbildungskosten als Werbungskosten legitim sei.

Vertreter der Rechtswissenschaft charakterisierten im Vergleich dazu den steuerlichen Abzug von Studienkosten als nicht richtig. Der Wille des Gesetzgebers sei überinterpretiert worden.

Überinterpretiert?

Nach Paragraph 9 Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Doch wie kann in dieser klare Gesetzeswortlaut überinterpretiert sein?

Der Gesetzgeber definiert unter anderem Aufwendungen zur Erwerbung zukünftiger Einnahmen eindeutig.

Doch die Vertreter der Rechtswissenschaft untermauerten ihre Auffassung mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, indem die Kosten des Studiums dem Privatbereich zugeordnet werden.

Verwaltungsaufwand

"Da Hunderttausende in den Finanzämtern Auskünfte erbeten würden, würde das die Finanzämter lahmlegen, so ein Vertreter der Deutschen Steuer- Gewerkschaft. Dies würde einen enormen Schulungsaufwand der Finanzbeamten mit sich bringen, da nicht erwartet werden kann, welche Studiengänge berufsvorbereitend seien und welche nicht.

Steuerzahler enttäuscht

Die Bundessteuerberaterkammer befürchtet Enttäuschung bei den Steuerpflichtigen, wenn der Gesetzgeber nicht wenigstens die Möglichkeit des Absetzens von Ausbildungskosten verbessert. Doch viele Studenten haben ihre alten Aufwandsbelege schon längst entsorgt und haben folglich auch nicht die Möglichkeit der nachträglichen Geltendmachung.

Von 4.000 auf 6.000 Euro erhöht

In dem Fachgespräch des Finanzausschusses wurde die Idee entwickelt, der Sonderausgabenabzug für die erstmalige Berufsausbildung von jährlich 4.000 auf 6.000 Euro zu erhöhen. Doch dies ist nur für Studierende interessant, die ein hohes Einkommen vorweisen können.

Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion mittegeteilt, dass bei einer Geltendmachung von Berufsausbildungskosten als Werbungskosten mit Steuerausfällen von 1,1 Milliarden Euro zu rechnen sei.

Tipp:

Wenn Sie Ihre Erstausbildung oder Ihr Erststudium bereits beendet haben und eine Fortbildung oder ein Masterstudium anstreben, werden diese Aufwendungen als Werbungskosten gewertet.

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