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In der Diskussion
Bundesländer mit neuem Konzept

Grundlage für die Grundsteuer sollen nur noch die Flächen des Grundstücks und der Gebäude sein. Ohne streitanfällige Ermittlung von Grundstückswerten.

Es soll in der Masse der Fälle ausschließlich EDV-mäßig und damit ohne gesonderte Mitwirkung der Grundstückseigentümer abwickelbar sein. Die Finanzminister der Südländer bieten mit ihrem Vorstoß auch einen Lösungsansatz für die in der letzten Woche vom Bundesfinanzhof aufgeworfene Problematik der Verfassungsmäßigkeit des geltenden Grundsteuerrechts.Die Finanzminister Baden-Württembergs, Bayerns und Hessens haben ein Eckpunktepapier für eine vereinfachte Grundsteuer nach dem Äquivalenzprinzip vorgelegt.

Zeichen gegen Detailliebe

Die drei Länder setzen mit ihrem Modell einer "Einfach-Grundsteuer" ganz bewusst ein Zeichen gegen eine detailverliebte und selbst für Fachleute kaum durchschaubare Ermittlung der Grundsteuer. Mit der Reform sollen die seit Langem veralteten Einheitswerte durch eine zeitgemäße Besteuerungsgrundlage ersetzt werden. Die Südländer reagieren damit auch auf das kürzlich veröffentlichte Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30. Juni, in dem das oberste Steuergericht zu erkennen gegeben hat, dass es aus verfassungsrechtlicher Sicht dringenden Reformbedarf sieht.

Nach den Vorstellungen der Finanzminister soll die Grundsteuer künftig nur noch auf der Basis von Grundstücks- und Gebäudeflächen erhoben werden. Diese können mit Hilfe des bundesweiten "Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS)" weitgehend automationsgestützt ermittelt werden. Grundidee des neuen Systems ist es, dass zwei Grundstücke mit gleicher Nutzungsart und identischen Flächenmerkmalen innerhalb der Kommune unabhängig von ihrem Wert gleich hoch mit diversen Abgaben belastet werden.

Steuererklärung zur Ermittlung der Grundsteuer entfällt

Dieses moderne Verfahren mache es erstmals möglich, dass nur noch wenige Grundstückseigentümer eine Steuererklärung zur Ermittlung der Grundsteuer abgeben müssen. Automatisch erfasst werden insbesondere die vielen Ein- und Zweifamilienhäuser, die knapp drei Viertel der Gesamtzahl der Grundstücke ausmachen“, so die Minister. Entscheidend für die Höhe der Grundsteuer wird daher zukünftig einzig Art und Umfang der Nutzung eines Grundstücks sein. Die Bemessungsgrundlage wird über die jeweilige Wohn oder Nutzfläche in Abhängigkeit von der jeweiligen Nutzungsart (bspw. Wohnung oder Gewerbe) ermittelt.

Das Modell hat auch einen entscheidenden Vorteil für die Städte und Gemeinden: Durch die Verknüpfung der Grundstücks- und Gebäudeflächen mit festen Äquivalenzzahlen bleiben die Grundsteuereinnahmen konstant. Preisschwankungen bei Immobilien haben in diesem Modell keine Auswirkungen auf die Höhe der Grundsteuer. Selbstverständlich bleibt das Recht der Gemeinden erhalten, mittels eines Hebesatzes das Belastungsniveau zu regulieren. Die Grundsteuerreform soll insgesamt aufkommensneutral sein und damit nicht zu flächendeckenden Steuererhöhungen führen, versicherten die Minister.

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Kommentare (3)
  • Ernst Klenner  - Einfach-Grundsteuer
    Die Minister haben schon viel versichert. Nur hinterher war Alles ganz anders gemeint. Sie schreiben selbst, es soll aufkommensneutral bleiben und nicht zu flächendeckenden Steuererhöhungen führen. Flächendeckend nicht, aber die mit den billigen und nicht so guten, günstigen Grundstücken werden mehr bezahlen müssen. Dies sind mit Sicherheit nicht die Besserverdienenden sondern die eher nicht so Betuchten, die sich ein gutes Grundstück nicht leisten konnten. Die Politik der derzeitigen (rechts) Regierenden bleibt damit Ihrer Linie treu, Klientelpolitik für die Reichen zu praktizieren.
    Beste Grüße
    Ernst Klenner
  • Hans Peter Happich  - Einfach Grundsteuer
    Dem kann ich nur zustimmen, der mit direktem Zugang zum Starnberger See und sonstigen Privilegien reibt sich die Hände...
  • Michael Hubner
    Der kleine "arme" Nebenerwerbslandwirt mit 70 Jahren der mit seiner alten kaputten Hofreite im Vogelsberg oder Weser Bergland (Regional-Entwicklungsstufe I) auf einem 3000 m² großen Grundstück im "alten" Dorf (Denkmalschutz) wohnt....
    Der ist hier eindeutig der Gewinner.
    Verlören hat der Industrielle, der sowiso Steueren "spart" mit seiner Luxus-Hütte (5 Mio.)
    Gleiches ist nie gleich. Aber Gerechtigkeit gibt es nicht.
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