Steuerbürger und Finanzverwaltung von unnötiger Bürokratie entlasten. Dazu kommt ein neuer Vorschlag aus Baden-Württemberg.
Mit 960 Euro im Jahr soll das häusliche Arbeitszimmer pauschal abzugsfähig sein. Landesfinanzminister Willi Stächele (CDU) machte am 16. August einen entsprechenden Vorschlag in Stuttgart.
Durchschnittliche Kosten
Dies entspreche den durchschnittlichen jährlichen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer. Der Einzelnachweis von Raumkosten, der insbesondere beim Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung durchaus kompliziert ausfallen könne, wäre dann entbehrlich. Es müsste dann nur noch dargelegt werden, dass ein zum Werbungskostenabzug berechtigender Arbeitsraum in der Wohnung vorhanden ist.
Diese Pauschale sei auch durch den Beschluss des obersten Verfassungsgerichts gedeckt, das ausdrücklich Typisierungen und damit Pauschalierungen als zulässig anerkannt hat. Der Abzug der Aufwendungen für die Einrichtung, beispielsweise den Schreibtisch oder den PC, bliebe selbstverständlich unberührt, so Stächele.
Anderer Arbeitsplatz - alles bleibt wie es ist
Da das Bundesverfassungsgericht für die Fälle, in denen zwar ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, die Nutzung des Arbeitszimmers aber mehr als 50 Prozent der gesamten Tätigkeit keinen Handlungsbedarf sehe, könne es insoweit beim Abzugsverbot bleiben. Auch der unbeschränkte Abzug, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit bildet, könne unverändert bleiben.
Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag: Arbeitszimmer wieder leichter absetzbar