Jedes Jahr dasselbe: Spätestens Mitte Mai wird man von allen Seiten daran erinnert, dass die jährliche Steuererklärung ansteht. Dabei betrifft diese lästige Pflicht längst nicht jeden. Sie sind Single und fest angestellt? Wenn Sie zudem keine Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen haben, können Sie sich jetzt ganz beruhigt zurücklehnen.
Genauso sieht es bei Ehepaaren mit der Steuerklassenkombination IV/IV aus. Denn: Sie sind nicht verpflichtet, zum 31. Mai eine Steuererklärung abzugeben.
Anders sieht es jedoch bei folgenden Steuerpflichtigen aus. Sie müssen eine Steuererklärung für 2010 abgeben:
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Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld beziehen oder bezogen haben.
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Junge Eltern, die 2010 Elterngeld erhalten haben.
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Bezieher von Arbeitslosengeld I, von Kranken- oder Mutterschaftsgeld.
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Auch Rentner, deren Besteuerung sich 2005 grundlegend geändert hat,
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Wer Einnahmen aus einer Vermietung hat oder auf Lohnsteuerklasse VI arbeitet, muss sich ebenfalls dem leidigen Thema stellen.
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Auch Ehepaare mit der Steuerklassenkombination III/V
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oder Arbeitnehmer, bei denen Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurden.
Experten raten dennoch zur schnellen Abgabe. Denn: Durchschnittlich 1.000 Euro überweist das Finanzamt nach Abgabe einer Einkommensteuer-Erklärung. Diese Gelegenheit sollten Sie sich als Steuerzahler nicht entgehen lassen!
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