Vom Neugeborenen bis zum Greis. Jeder hat eine andere. Sie wird nach dem Zufallsprinzip gebildet:

Gegner auf Krawall gebürstet

Die Steuer-Identifikationsnummer. Von Anfang an war diese Datenschützern und Bürgerrechtlern ein Dorn im Auge. Deshalb hatte sich das zuständige Kölner Landgericht am 7. Juli damit zu befassen. 170 Klagen sind dort schon eingegangen. Vom Verstoß gegen das "informationelle Selbstbestimmungsrecht" bis zum "Gläsernen Bürger" reichen die Argumente gegen die Nummer.

Sollte das Gericht die Bedenken der Kläger teilen, dann geht die Sache weiter zum Bundesverfassungsgericht. Die obersten Verfassungsrichter müssen dann klären, ob die Steueridentifikationsnummer verfassungswidrig ist.

Landgericht Köln,· Aktenzeichen 2 K 3834/08, 2 K 3837/08, 2K 3838/08 Hintergrund
  • Seit 2008 hat das Bundeszentralamt für Steuern 82 Millionen Zahlenkombinationen verschickt.
  • Mit den bisherigen Steuernummern waren Steuerpflichtige nicht eindeutig identifizierbar. So macht schon eine andere Schreibweise des Namens - zum Beispiel Ulrich statt Ullrich - eine eindeutige Identifikation unmöglich.
  • Das soll sich mit der neuen Steuer-Identifikationsnummer („Steuer-ID") ändern. Jede Person erhält zur eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren eine 11-stellige Identifikationsnummer.
  • Die Nummer wird jeden Steuerpflichtigen ein Leben lang begleiten. Sie bleibt also auch nach Umzügen oder bei Namensänderungen erhalten.
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